Die Entscheidung für Bio

Ökologischer Anbau, weil es ein Modell der ländlichen Entwicklung ist, bei dem der Erzeuger im Mittelpunkt steht, der die Umwelt schützt, den Boden bewirtschaftet und die Gesundheit der Lebensmittel garantiert; es handelt sich nicht nur um eine landwirtschaftliche Methode, sondern um ein echtes System der sozialen Qualifizierung, das in seiner Multifunktionalität untrennbar ist.
Bio ist auch Arbeitsethik, soziale Eingliederung und Ernährungssouveränität, drei Aspekte, die den Gründungsprinzipien der Genossenschaft Satyroi zugrunde liegen.

Wir glauben wirklich daran

Unsere Maßnahmen sind stark auf die Einbeziehung und nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete ausgerichtet und fördern sozioökonomische und kulturelle Entwicklungsmodelle, die auf die Aufwertung und Förderung des kulturellen und ökologischen Erbes, verantwortungsvollen Konsum und ethische Arbeit in der Landwirtschaft abzielen, und zwar durch die Multifunktionalität der ökologischen Landwirtschaft als Garant für eine integrierte und partizipative Entwicklung.

Was ist ökologischer Landbau?

Der ökologische Landbau ist eine Produktionsmethode, die auf EU-Ebene durch eine ursprüngliche Verordnung, die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, definiert wurde, die später durch die Verordnungen EG 834/07 und 889/08 und auf nationaler Ebene durch die Ministerialverordnung 18354/09 ersetzt wurde.

Der Begriff „ökologischer Landbau“ bezieht sich auf eine Anbau- und Tierhaltungsmethode, die nur die Verwendung natürlicher, d. h. in der Natur vorkommender Stoffe erlaubt und den Einsatz chemisch synthetisierter Stoffe (Düngemittel, Herbizide, Insektizide) ausschließt.
Ökologischer Landbau bedeutet, ein Produktionsmodell zu entwickeln, das eine übermäßige Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, insbesondere von Boden, Wasser und Luft, vermeidet und diese Ressourcen stattdessen im Rahmen eines langfristig nachhaltigen Entwicklungsmodells nutzt.
Um die natürliche Fruchtbarkeit eines Bodens zu erhalten, verwenden Biobauern organisches Material mit geeigneten Anbaumethoden und setzen es nicht intensiv ein.
Bei der Tierhaltung wird auf das Wohlergehen der Tiere geachtet, die mit biologisch angebautem Gras und Futter gefüttert werden und keine Antibiotika, Hormone oder andere Substanzen erhalten, die das Wachstum und die Milchproduktion künstlich fördern. Darüber hinaus müssen die Tiere in den Betrieben genügend Platz haben, um sich frei bewegen und grasen zu können.

Kultivierung

In der ökologischen Landwirtschaft werden keine chemisch-synthetischen Stoffe (Düngemittel, Herbizide, Fungizide, Insektizide, Pestizide im Allgemeinen) verwendet. Der Pflanzenschutz ist in erster Linie eine vorbeugende Maßnahme, bei der krankheitsresistente Arten ausgewählt und geeignete Anbautechniken angewandt werden, wie z. B.:

  • Fruchtfolge: Indem nicht dieselben Pflanzen nacheinander auf derselben Fläche angebaut werden, wird zum einen die Akklimatisierung von Schädlingen verhindert und zum anderen eine rationellere und weniger intensive Nutzung der Bodennährstoffe erreicht;
  • Anpflanzung von Hecken und Bäumen, die nicht nur die Landschaft neu gestalten, sondern auch natürliche Schädlingsbekämpfer beherbergen und als physische Barriere gegen mögliche Verschmutzung von außen wirken;
  • Zwischenfruchtanbau: paralleler Anbau von Pflanzen, die für Schädlinge der jeweils anderen Pflanze unerwünscht sind.
  • Der ökologische Landbau verwendet natürliche Düngemittel wie ordnungsgemäß kompostierten Mist und andere kompostierte organische Stoffe (Mähabfälle usw.) sowie Gründüngung, d. h. die Einarbeitung von speziell gesäten Pflanzen wie Klee oder Senf in den Boden.

Falls erforderlich, werden natürliche pflanzliche, tierische oder mineralische Stoffe für den Pflanzenschutz verwendet: Pflanzenextrakte, nützliche Insekten, die Schädlinge jagen, Gesteinsmehl oder natürliche Mineralien, um die Struktur und die chemischen Eigenschaften des Bodens zu korrigieren und die Pflanzen vor Kryptogamen zu schützen.
Die Anwendung ökologischer Anbaumethoden stellt das Gleichgewicht in den landwirtschaftlichen Betrieben wieder her; wenn es jedoch erforderlich ist, zur Abwehr von Parasiten und anderen Widrigkeiten einzugreifen, darf der Landwirt nur Substanzen natürlichen Ursprungs verwenden, die ausdrücklich zugelassen und in der europäischen Verordnung aufgeführt sind (mit dem Kriterium der so genannten „Positivliste“).

Zuchtbetriebe

Die ökologische Tierhaltung folgt ebenfalls den von der Europäischen Union durch die EG-Verordnung 1804/99 und auf nationaler Ebene durch die Ministerialverordnung 91436 vom 4. August 2000 festgelegten Kriterien.

Allgemeine Grundsätze
Die Tiere müssen ihren Bedürfnissen entsprechend mit pflanzlichen Erzeugnissen aus ökologischem Landbau gefüttert werden, die vorzugsweise auf demselben Betrieb oder in dem Gebiet, in dem der Betrieb liegt, angebaut werden.
Die ökologische Tierhaltung ist eng mit dem Land verbunden. Die Anzahl der Tiere, die aufgezogen werden können, hängt eng mit der verfügbaren Fläche zusammen.
Die gewählten Haltungssysteme müssen den ethologischen und physiologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Sie müssen daher den Nutztieren die Möglichkeit geben, ihr natürliches Verhalten zu zeigen, und sie müssen ihnen angemessene Lebensbedingungen bieten.
Embryotransplantationen und die Verwendung von Hormonen zur Regulierung des Eisprungs sind verboten, es sei denn, es handelt sich um eine tierärztliche Behandlung einzelner Tiere. Die Verwendung von Rassen, die durch genetische Manipulation gewonnen wurden, ist verboten.
Tiertransporte müssen so kurz wie möglich gehalten und so durchgeführt werden, dass die Tiere so wenig wie möglich gestresst werden. Das Be- und Entladen muss ohne Gewaltanwendung erfolgen. Die Gabe von Beruhigungsmitteln während der Fahrt ist verboten.
Der Umgang mit Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung muss den Stress begrenzen und gleichzeitig die notwendigen Garantien hinsichtlich der Identifizierung und Trennung von ökologisch und konventionell aufgezogenen Tieren bieten.

Auswahl der Rassen
Es sollten vorzugsweise einheimische Rassen gezüchtet werden, die gut an die örtlichen Umweltbedingungen angepasst, resistent gegen Krankheiten und für die Haltung im Freien geeignet sind.

Haltungs- und Hygienestandards
Die Haltungsbedingungen müssen dem angeborenen Verhalten der Tiere Rechnung tragen. Insbesondere müssen die Stalleinrichtungen gesundheitsfördernd sein, die richtige Größe für den Tierbestand haben und die Isolierung von Tieren, die medizinische Hilfe benötigen, ermöglichen. Darüber hinaus muss genügend Freiraum für die Tiere gewährleistet sein. Die EG-Verordnung 1804/99 legt für jede Tierart und -kategorie Mindestflächen fest, die sowohl im Stall (Ställe, Unterstände) als auch im Freien (Koppel und Ähnliches) gewährleistet sein müssen.

Fütterung
Die Fütterung muss entsprechend dem Nährstoffbedarf der Tiere ausgewogen sein. 100 % der Futtermittel sollten aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Da es jedoch Schwierigkeiten bei der Beschaffung ökologischer Futtermittel geben kann, ist die Verwendung nichtökologischer Futtermittel bis zu einer Höchstgrenze von 10 % für Wiederkäuer und 20 % für andere Tiere, berechnet auf die Trockenmasse der Futterration, zulässig. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur bis zum 24. August 2002.
An Tiere aus ökologischem Landbau dürfen auf keinen Fall verfüttert werden: synthetische Wachstumsförderer oder Appetitanreger, Konservierungs- und Farbstoffe, Harnstoff, tierische Nebenerzeugnisse (z. B. Schlachtabfälle oder Fischmehl) an Wiederkäuer und pflanzliche Monogastrier, mit Ausnahme von Milch und Milcherzeugnissen; Exkremente oder andere tierische Abfälle; Lebensmittel, die mit Lösungsmitteln (z. B. Sojakuchen oder andere Ölsaaten) oder allgemein mit chemischen Zusätzen behandelt wurden; genetisch veränderte Organismen; synthetische Vitamine.